Häufig gestellte Fragen

Von wem wird Ergotherapie verordnet?

Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und muss von Ihrem Facharzt, Hausarzt oder Kinderarzt verordnet werden.

Bei welchen Erkrankungen oder Störungsbildern (z.B. Entwicklungsstörungen) eine Indikation für eine Ergotherapie besteht, wird über den Heilmittelkatalog definiert. Insgesamt sind hier 16 verschiedene Diagnosegruppen für eine ergotherapeutische Behandlung vermerkt.

Für eine Ergotherapie benötigen Sie als gesetzlich Versicherter eine grüne oder rosafarbige Verordnung mit der Nummer 18 (obere rechte Ecke).
Privat versicherte Patienten erhalten von ihrem Hausarzt ein Privatrezept.

Welche Kosten entstehen für Sie?

Gesetzlich versicherte Patienten sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von der Zuzahlung befreit. Das gilt auch für Patienten, die von ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung ausgestellt bekommen haben.

Ab dem 18. Lebensjahr entsteht eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von zehn Prozent der Rezeptkosten und die Rezeptgebühr von 10.-€.

Mit privat versicherten Patienten vereinbaren wir ein Behandlungshonorar, das Sie als Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse vorlegen können.

Welche Ziele verfolgt die Ergotherapie?

Das zentrale Therapieziel ist die größtmögliche Selbstständigkeit des Patienten. Hierbei stehen die Wiederherstellung oder die Verbesserung verloren gegangener Fähigkeiten und Fertigkeiten des Patienten im Vordergrund.

Beispiel für Kinder

Ziel: Verbesserung der Grobmotorik

Kinder, die in ihrer motorischen Entwicklung verzögert oder gestört sind, erleben die Umwelt weitaus weniger intensiv als normal entwickelte Kinder. Sie verhalten sich oft defensiv, ängstlich und unsicher. Sie vermeiden wesentliche motorische Entwicklungsaktivitäten (wie Balancieren, Hüpfen, Klettern). Durch dieses Vermeidungsverhalten kann es zur Beeinträchtigung der normalen Wahrnehmungsentwicklung kommen. Mögliche Folgen sind Störungen im Bereich der Handlungsplanung, der Körperwahrnehmung und der Ausdauer. Aber auch die Aufmerksamkeits- und Konzentrationsleistung ist entscheidend von einer ausgewogenen motorischen Entwicklung abhängig. Für eine altersgerechte Bewältigung des Alltags benötigen diese Kinder meist viel Unterstützung und Motivation.

Beispiel für einen erwachsenen Schlaganfallpatienten

Ziel: Steigerung des aktiven Bewegungsausmaßes im Bereich des Arms und der Hand

Je nach dem wie stark der Schlaganfall ausgeprägt ist, können leichte (inkomplette mit Restfunktion) bis schwere (komplette ohne Restfunktion) Lähmungen einer Körperhälfte auftreten.

In der Ergotherapie werden zusammen mit dem Patienten bewegungsanbahnende Techniken, in Anlehnung an erfolgreiche Behandlungskonzepte (Bobath, Perfetti, Affolter, Ayres), erarbeitet. Über die Mobilisation, die aus aktiven und passiven Bewegungselementen und verschiedenen sensorikvermittelnden Techniken besteht, lernt der Patient, seinen Arm und seine Finger wieder alltags- bzw. ergebnisorientiert einzusetzen. Das können auch kompensatorische Techniken/Bewegungsabläufe sein, die es dem Patienten ermöglichen, eine Handlung trotz Behinderung durchzuführen und somit das Ziel zu erreichen.

Wann empfiehlt sich eine ergotherapeutische Behandlung?

Die Ergotherapie kommt immer dann zum Einsatz, wenn der Mensch in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist.

Die Handlungsfähigkeit des Menschen ist aufgeteilt in drei Bereiche:

  • Freizeit (aktive Erholung, so z.B. Sport, Ausflüge; soziale Aktivitäten wie z.B. Besuche)
  • Produktivität (bei Kindern kann das der Kindergarten oder die Schule sein, bei Erwachsenen der Arbeitsplatz)
  • Selbstständigkeit (bei Kindern sind das alle Tätigkeiten des Heranwachsens, bei Erwachsenen kann es die selbstständige Haushaltsführung sein)

Ist das Gleichgewicht zwischen den eigenen Fähigkeiten und den gestellten Anforderungen durch Entwicklungsverzögerung bzw. Krankheit gestört, ist der Mensch in seiner normalen Handlungsfähigkeit eingeschränkt.

Genau hier setzt die Ergotherapie an.

Mit einer ausführlichen Anamneseerhebung und gründlichen Untersuchungen des Patienten beginnt die Behandlung. Dabei wenden wir spezielle standardisierte Funktions- und Entwicklungstests an. Um Ihnen eine effiziente Therapie zu gewährleisten, formulieren wir gemeinsam mit Ihnen Therapieziele. Auf dieser Grundlage erarbeitet der Therapeut einen Behandlungsplan, der sich an der Zielformulierung, dem Befund und der medizinischen Diagnose orientiert.

Als abgeschlossen gilt die Behandlung, wenn die vereinbarten Behandlungsziele erreicht wurden und der Patient wichtige
Handlungskompetenzen erworben hat.

Wie lange dauert eine ergotherapeutische Behandlung?

Die Dauer richtet sich nach der Maßnahme, die Ihr Arzt nach dem Katalog der Heilmittelrichtlinien verordnet hat. Dieser wählt meistens zwischen den folgenden Maßnahmen aus:

  • motorisch-funktionelle Behandlung: 30 Minuten
  • Hirnleistungstraining: 30 Minuten
  • sensomotorisch-perzeptive Behandlung: 45 Minuten
  • psychisch-funktionelle Behandlung: 60 Minuten

Die Zahl der gesamten Behandlungen richtet sich nach der medizinischen Diagnose und nach festgelegten Regelbehandlungszeiten. Diese reichen von 20 Behandlungen für Verletzungen an der Schulter, dem Arm oder der Hand bis hin zu 60 Behandlungen für Erkrankungen oder Entwicklungsstörungen, bei denen das zentrale Nervensystem Ursache der Erkrankung/Störung ist. Nach dieser Zeit ist eine Behandlung außerhalb des Regelfalls möglich. Diese muss vom Arzt begründet und von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.

Warum hat mein Kinderarzt Ergotherapie verordnet?

Die kindliche Entwicklung ist in verschiedene Bereiche unterteilt:

  • motorisch
  • sensorisch
  • psychisch/emotional/kognitiv
  • physisch
  • sozial

Die aufgeführten Entwicklungsbereiche unterstützen und begünstigen sich im Normalfall gegenseitig (Ganzheitlichkeit).

Ist das sensible Gefüge der Entwicklung gestört, besteht kein Gleichgewicht mehr zwischen den einzelnen Wahrnehmungsbereichen. Es ist nun möglich, dass sich ein schlecht entwickelter Wahrnehmungsbereich auch negativ auf andere auswirkt. Das Zeitfenster, in dem eine Entwicklungsschwäche oder eine Störung behandelt werden kann, schrumpft mit zunehmendem Alter des Kindes. Kinder kaschieren oder kompensieren in der Regel ihre eigenen Schwächen und zeigen im Verlauf unterschiedlichste Verhaltensweisen, die sie in ihrer weiteren Entwicklung beeinträchtigen. Ihr Kinderarzt kennt Ihr Kind und erkennt diese Entwicklungsstörung. Wir als Ergotherapeuten analysieren in unserem Befund gezielt und objektiv die Entwicklungsproblematik Ihres Kindes. Innerhalb der Therapie nutzen wir die Ressourcen/Fähigkeiten und setzen gezielte Medien (Koordinations- und Bewegungsübungen, Spiele, Materialien, handwerkliche und kreative Techniken) ein. Ihre Mitarbeit und die Umsetzung der Elternanleitung ist ein bedeutender Bestandteil der Therapie.

Können Angehörige/Eltern die Therapie unterstützen?

Ja, ihre Mitarbeit ist ein großer Bestandteil der Behandlung. Sie werden von uns regelmäßig über die wichtigsten Therapieprozesse aufgeklärt, und angeleitet, diese im Alltag umzusetzen. Durch ihre Mitarbeit erhöht sich der Erfolg der Therapie entscheidend.

Einzeltherapie oder Gruppentherapie?

Zu Beginn der Therapie erfolgt die Behandlung in der Einzeltherapie.

Sie dient der Diagnostik, der Festsetzung der Ziele und dazu, dem Patienten Sicherheit und Stabilität zu vermitteln. Die Einzeltherapie wird dann fortgeführt, wenn die Therapie intensiviert bzw. erreichte Fähigkeiten/Fertigkeiten weiter ausgebaut werden sollen. In die Gruppentherapie kann gewechselt werden, wenn ein sozialer oder emotionaler Behandlungsschwerpunkt notwendig ist. Speziell in der Kinderheilkunde bietet die Gruppentherapieein großes Spektrum an individueller Förderung in diesen Bereichen.